Rechtsprechung
BVerfG, 27.02.2006 - 1 BvR 1690/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde gegen die einstweilige Verfügung bezüglich der Unterlassung von Behauptungen; Grundstücksverkauf von der Stadt an ein privates Unternehmen unter dem tatsächlich zu erzielenden Wert; Behauptungen über den Zusammenhang zwischen hohem ...
- Judicialis
GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 23.08.2001 - 3 U 3926/01
- BVerfG, 27.02.2006 - 1 BvR 1690/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91
Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG
Auszug aus BVerfG, 27.02.2006 - 1 BvR 1690/01
Das ist regelmäßig der Fall, wenn mit der Verfassungsbeschwerde ausschließlich Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen (vgl. BVerfGE 86, 15 ).Allerdings kann es für den Betroffenen im Einzelfall unzumutbar sein, den Rechtsweg in der Hauptsache zu beschreiten und zu erschöpfen (vgl. BVerfGE 86, 15 ).
Unzumutbarkeit in diesem Sinne ist anzunehmen, wenn die Durchführung des Verfahrens von vorneherein aussichtslos erscheinen muss (vgl. BVerfGE 70, 180 ) oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen und rechtlichen Klärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen das Bundesverfassungsgericht gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG sofort entscheiden kann (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; 104, 65 ).
- BVerfG, 12.11.2002 - 1 BvR 232/97
Volksverhetzung durch diskreditierende Äußerungen gegenüber "Türken"
Auszug aus BVerfG, 27.02.2006 - 1 BvR 1690/01
Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Hinsicht zwar bereits Leitlinien vorgegeben (vgl. BVerfGE 85, 23 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 12. November 2002 - 1 BvR 232/97 -). - BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03
Frage als unwahre Tatsachenbehauptung
Auszug aus BVerfG, 27.02.2006 - 1 BvR 1690/01
In der zivilgerichtlichen Rechtsprechung war die Frage zu dieser Zeit noch nicht höchstrichterlich entschieden (vgl. jetzt aber BGH, NJW 2004, S. 1034 f.).
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 221/90
Rhetorische Fragen und Meinungsfreiheit
Auszug aus BVerfG, 27.02.2006 - 1 BvR 1690/01
Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Hinsicht zwar bereits Leitlinien vorgegeben (vgl. BVerfGE 85, 23 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 12. November 2002 - 1 BvR 232/97 -). - BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01
Schuldnerspiegel
Auszug aus BVerfG, 27.02.2006 - 1 BvR 1690/01
Unzumutbarkeit in diesem Sinne ist anzunehmen, wenn die Durchführung des Verfahrens von vorneherein aussichtslos erscheinen muss (vgl. BVerfGE 70, 180 ) oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen und rechtlichen Klärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen das Bundesverfassungsgericht gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG sofort entscheiden kann (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; 104, 65 ). - BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer …
Auszug aus BVerfG, 27.02.2006 - 1 BvR 1690/01
Unzumutbarkeit in diesem Sinne ist anzunehmen, wenn die Durchführung des Verfahrens von vorneherein aussichtslos erscheinen muss (vgl. BVerfGE 70, 180 ) oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen und rechtlichen Klärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen das Bundesverfassungsgericht gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG sofort entscheiden kann (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; 104, 65 ). - BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im …
Auszug aus BVerfG, 27.02.2006 - 1 BvR 1690/01
Unzumutbarkeit in diesem Sinne ist anzunehmen, wenn die Durchführung des Verfahrens von vorneherein aussichtslos erscheinen muss (vgl. BVerfGE 70, 180 ) oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen und rechtlichen Klärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen das Bundesverfassungsgericht gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG sofort entscheiden kann (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; 104, 65 ). - BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Heilpraktiker von der Kassenzulassung
Auszug aus BVerfG, 27.02.2006 - 1 BvR 1690/01
Diesem Grundsatz zufolge soll nach Möglichkeit der von dem Beschwerdeführer geltend gemachten Grundrechtsbeschwer schon durch die Gerichte des zuständigen Gerichtszweiges abgeholfen werden; außerdem soll dem Bundesverfassungsgericht vor seiner Entscheidung Gelegenheit gegeben werden, die Fallanschauung und die Rechtsauffassung der Gerichte, insbesondere der jeweiligen oberen Bundesgerichte, kennen zu lernen (vgl. BVerfGE 9, 3 ; 78, 155 ). - BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57
Eigenmietwert
Auszug aus BVerfG, 27.02.2006 - 1 BvR 1690/01
Diesem Grundsatz zufolge soll nach Möglichkeit der von dem Beschwerdeführer geltend gemachten Grundrechtsbeschwer schon durch die Gerichte des zuständigen Gerichtszweiges abgeholfen werden; außerdem soll dem Bundesverfassungsgericht vor seiner Entscheidung Gelegenheit gegeben werden, die Fallanschauung und die Rechtsauffassung der Gerichte, insbesondere der jeweiligen oberen Bundesgerichte, kennen zu lernen (vgl. BVerfGE 9, 3 ; 78, 155 ). - BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58
Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen
- BVerfG, 20.10.2004 - 1 BvR 117/03
Zum so genannten Dosenpfand
- BVerfG, 22.05.2002 - 1 BvR 797/96
Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen …
- BVerfG, 21.01.1959 - 1 BvR 800/58
Nichtannahme begründeter Verfassungsbeschwerde mangels schweren unabwendbaren …